E-Voting-Prozess - Schritt für Schritt erklärt

Sicherheit

Bei der Auszählung kommen verschiedene Sicherheitsvorkehrungen zum Einsatz.

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Die Verteilung der Aufgaben auf unterschiedliche Geräte und mehrere Personen schützt das E-Voting-System zuverlässig vor Angriffen jeglicher Art. Das Auszählen der elektronischen Stimmen findet auf Geräten des Kantons statt, die nicht an das Internet angeschlossen sind.

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Mischen

Vor der Entschlüsselung werden sämtliche verschlüsselte Stimmen mit kryptografischen Verfahren mehrfach gemischt. Damit wird jeder Bezug der Stimmen zu den verwendeten Stimmrechtsausweisen oder anderen Informationen, die mit der Abgabe der Stimmen in Verbindung stehen könnten (z.B. Authentifizierungsmerkmale, Reihenfolge, IP-Adresse etc.), getrennt.

Auszählung

Die verschlüsselten Stimmen können nur mit einem mehrteiligen Schlüssel geöffnet werden. Die einzelnen Teile sind auf mehrere Personen verteilt. Eine Einzelperson hat nie Zugriff auf die elektronisch abgegebenen Stimmen.

Nähere Informationen

Mit einem separaten Hilfsmittel, der sogenannten Verifikationssoftware, kann die Wahlkommission allfällige Manipulationen an den abgegebenen Stimmen aufdecken.

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Kontrollkomponenten

Die Stimmen werden bei der Abgabe an vier Kontrollkomponenten übermittelt. Korrekt angezeigte Prüfcodes belegen, dass alle Kontrollkomponenten die Stimme im Sinn Ihrer Abgabe registriert haben. Sofern mindestens eine Kontrollkomponente die Stimme bis zur Auszählung korrekt aufbewahrt, wird die Stimme gezählt (Dezentralisierung). Die Wahlkommission kann mit Hilfe der Verifikationssoftware feststellen, ob Stimmen nicht gezählt wurden und allfällige Manipulationen aufdecken.

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Mehrere voneinander unabhängige Computer, die unterschiedlich ausgestattet und durch besondere Massnahmen gesichert sind. Die Kontrollkomponenten stellen insbesondere die vollständige Verifizierbarkeit sicher.

Nach dem Urnengang mischen die Kontrollkomponente nacheinander die eingegangenen Stimmen mit speziellen kryptografischen Verfahren. Dabei wird die Reihenfolge und auch die Verschlüsselung der Stimmen verändert. Dadurch verstärkt sich die Trennung von Informationen, die mit den Stimmberechtigten in Verbindung gebracht werden könnten, von den verschlüsselten Stimmen zusätzlich. Schliesslich mischt eine weitere Kontrollkomponente, die beim Kanton ohne Netzwerkverbindung betrieben wird, die Stimmen nochmals und auf ihr findet auch die definitive Entschlüsselung durch die Wahlkommission sowie das eigentliche Zusammenzählen der Stimmen statt. Mit Hilfe der Verifikationssoftware kann die Wahlkommission Fälle feststellen, wo eine Kontrollkomponente die Stimmen falsch verarbeitet.

Abstimmungsresultat

Die E-Voting-Stimmen werden mit den brieflich und physisch abgegebenen Stimmen veröffentlicht. Das Resultat steht fest.

Nähere Informationen

Die E-Voting-Resultate sowie die Ergebnisse aus der brieflichen und persönlichen Stimmabgabe werden auf der Webseite für Wahlen und Abstimmungen des jeweiligen Kantons veröffentlicht.

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