E-Voting-Prozess - Schritt für Schritt erklärt

Schritt 1 Stimmrechtsausweise

Die Stimmberechtigten erhalten ihre Stimmrechtsausweise mit allen erforderlichen Angaben zur elektronischen Stimmabgabe per Post von der entsprechenden Behörde.

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Auf dem Stimmrechtsausweis befinden sich Codes für die elektronische Stimmabgabe. Die Codes sind personalisiert. Deshalb ist ein vertraulicher Umgang mit dem Stimmrechtsausweis dringend empfohlen.

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Schritt 2 Portal

Stimmberechtigte, die E-Voting nutzen können, geben die Webadresse zum E-Voting-Portal ihres jeweiligen Kantons manuell in die Adresszeile des Browsers ein. Die Webadresse setzt sich stets wie folgt zusammen: ct.evoting.ch, wobei «ct» für das Kürzel des jeweiligen Kantons steht. Die Stimmberechtigten nehmen auf der Plattform die gesetzlichen Bestimmungen zur Kenntnis.

Das Portal kann sowohl via Computer, Tablet oder Smartphone genutzt werden.

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In den Browsereinstellungen können die Stimmberechtigten den Fingerabdruck des digitalen Zertifikats überprüfen und so sicherstellen, dass sie sich auf dem offiziellen E-Voting-Portal ihres Kantons befinden. So schliessen sie aus, dass sie ihre Stimme auf einer manipulierten oder gefälschten Webseite abgeben. Um sicherzustellen, dass der JavaScript-Code die vorhergesehenen Operationen durchführt und die Stimme korrekt verschlüsselt, kann die Integrität des JavaScript-Codes geprüft werden.

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Die Stimmberechtigten sind aufgefordert, den privaten Modus ihres Browsers zu aktivieren. Dieser Modus unterbindet standardmässig alle allenfalls schädlichen Zusatzprogramme (sogenannte Add-ons).

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Schritt 3 Initialisierung

Die Stimmberechtigten geben den Initialisierungscode, der sich auf dem Stimmrechtsausweis befindet, zusammen mit dem zusätzlichen Authentifikationsmerkmal – je nach Kanton das Geburtsjahr oder das Geburtsdatum – ein. Nun wird der Prozess gestartet.

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Der Initialisierungscode ist erforderlich, um den Abstimmungs- und Wahlprozess zu starten.

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Die Eingabe des Geburtsjahres bzw. Geburtsdatums ist nicht als Sicherheitsmerkmal zu verstehen, sondern als Hürde bei der Verwendung eines fremden Stimmrechtsausweises zu sehen.

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Schritt 4 Stimme erfassen

Nun können die Stimmberechtigten abstimmen oder wählen. Felder können auch leer gelassen werden – so können sich Stimmberechtigte der Stimme enthalten.

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Die klare Benutzerführung im E-Voting-Portal verhindert formale Fehler, die zur Abgabe einer ungültigen Stimme führen können.

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Schritt 5 Überprüfung

Nach der Antwortauswahl werden Prüfcodes angezeigt. Diese müssen mit den Prüfcodes auf dem Stimmrechtsausweis übereinstimmen. Wenn die Stimmberechtigten ihre Auswahl überprüft haben, müssen sie den elektronischen Stimmzettel verschlüsseln. Eine Änderung der Auswahl ist danach nicht mehr möglich. Der Vorgang kann jedoch weiterhin abgebrochen werden und die Stimme durch einen anderen Kanal (brieflich, persönlich) abgegeben werden, da die elektronische Stimme noch nicht bestätigt wurde.

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Mit ihren persönlichen Prüfcodes können die Stimmberechtigten sicherstellen, dass ihre Stimme entsprechend ihrer Auswahl verschlüsselt und an das E-Voting-System übermittelt wurde.

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Dank der sogenannten individuellen Verifizierbarkeit erhalten die Stimmberechtigten durch die Prüfung der Codes die Bestätigung, dass das E-Voting System ihre verschlüsselte Stimme entsprechend ihrer Auswahl erhalten hat. Sollten die angezeigten Prüfcodes nicht mit jenen auf dem Stimmrechtsausweis übereinstimmen, müssen die abstimmenden Personen den Prozess abbrechen und sich bei ihrem Kanton bzw. ihrer Gemeinde melden. Die entsprechenden Kontaktangaben befinden sich auf dem Stimmrechtsausweis.

Schritt 6 Bestätigung

Wenn alle Prüfcodes übereinstimmen, geben die Stimmberechtigten ihren Bestätigungscode ein, der sich auf dem Stimmrechtsausweis befindet. Damit wird die Stimme definitiv abgegeben.

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Durch Eingabe des Bestätigungscodes wird die Stimme definitiv abgegeben. Geben Sie Ihren Bestätigungscode nicht ein, so wird Ihre Stimme nicht in die elektronische Urne eingeworfen. In diesem Fall können Sie Ihre Stimme weiterhin brieflich oder an der physischen Urne abgeben.

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Schritt 7 Finalisierung

Um zu kontrollieren, ob die Stimme definitiv abgegeben wurde, wird ein Finalisierungscode angezeigt, der wiederum mit dem Stimmrechtsausweis abgeglichen werden muss. Eine Stimmabgabe per Post oder an der Urne ist nun nicht mehr möglich. Die verantwortliche Stelle im jeweiligen Kanton kümmert sich um die Auszählung aller elektronisch abgegebenen Stimmen. Eine Wahlkommission überprüft dabei, ob alle abgegebenen Stimmen unverändert ausgezählt werden. Dazu dient die sogenannte universelle Verifizierbarkeit des Systems.

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Mit dem Finalisierungscode können die Stimmberechtigten überprüfen, ob der Stimmabgabeprozess erfolgreich abgeschlossen wurde und ihre Stimme korrekt von der elektronische Urne registriert wurde.

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Die bundesrechtlichen Grundlagen erfordern, dass der E-Voting-Prozess von unabhängigen Prüferinnen und Prüfern überwacht wird. Die Kantone setzen dazu Gremien ein, welche hier stellvertretend als Wahlkommission bezeichnet werden. Die Wahlkommission überprüft, dass ein Urnengang richtig aufgesetzt wird und dass die Ergebnisse nicht manipuliert wurden. Ausserdem ist sie mitverantwortlich für die Verschlüsselung, indem sie einen Teil des Schlüssels (Passwort) generiert und verwaltet.

Das Leeren des Browserverlaufs verhindert Rückschlüsse auf die Stimmabgabe.

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