E-Voting in der Schweiz:
Wissenswertes rund um die elektronische Stimmabgabe
Die vier Kantone Basel-Stadt, Graubünden, St.Gallen und Thurgau ermöglichen ausgewählten Stimmberechtigten den elektronischen Kanal als zusätzliches Angebot zur brieflichen und persönlichen Stimmabgabe an der Urne. So können je nach kantonalen Vorgaben heute etwa Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer, Menschen mit Behinderungen oder Stimmberechtigte ausgewählter Pilotgemeinden ihre Stimme elektronisch abgeben.
Auf dieser Webseite finden Sie alle wichtigen Informationen zum Thema E-Voting sowie interaktive Inhalte zum Ablauf und Antworten auf Ihre Fragen.
Wir erklären Ihnen, wie die elektronische Stimmabgabe abläuft, welche Geräte Sie benutzen können und wie Sie die Codes in Ihren Unterlagen verwenden müssen.
Auf der Testplattform der Schweizerischen Post haben Sie die Möglichkeit, den E-Voting-Prozess einmal durchzuspielen. Hier können Sie an einer fiktiven Abstimmung oder Wahl teilnehmen und das System ausprobieren. Von der Eingabe Ihres Initialisierungscodes bis zur Prüfung, ob die Stimme in der elektronischen Urne angekommen ist.
Sicherheit geniesst bei E-Voting oberste Priorität. Einerseits geht es darum, Daten sicher zu übertragen, andererseits darum, das Stimmgeheimnis zu wahren. Doch auch die Stimmberechtigten selbst können ihren Beitrag leisten.
Der Kanton Graubünden nimmt den Versuchsbetrieb mit E-Voting auf
Veröffentlicht:
22.11.23
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 22. November 2023 dem Kanton Graubünden die Grundbewilligung zur Wiederaufnahme von Versuchen mit E-Voting erteilt. Ab 2024 können Stimmberechtige aus sechs Bündner Pilotgemeinden ihre Stimme elektronisch abgeben. Zu einem späteren Zeitpunkt – voraussichtlich 2025 – sollen auch weitere interessierte Gemeinden des Kantons teilnehmen können.
Die Kantone Basel-Stadt, St.Gallen und Thurgau nehmen den Versuchsbetrieb mit E-Voting wieder auf
Veröffentlicht:
03.03.23
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 3. März 2023 die Grundbewilligung zur Wiederaufnahme von Versuchen mit E-Voting erteilt. Ab der Abstimmung vom 18. Juni 2023 können Auslandschweizer Stimmberechtigte in allen drei Kantonen, Menschen mit Behinderungen im Kanton Basel-Stadt sowie angemeldete Stimmberechtige aus fünf Pilotgemeinden im Kanton St.Gallen, ihre Stimme wieder elektronisch abgeben. Anschliessend sollen auch weitere interessierte Gemeinden des Kantons St.Gallen teilnehmen können.
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